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Mutterschutz |
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Mutterschutz
Der Mutterschutz beinhaltet verschiedene Anforderungen und Leistungen, die Schwangere oder Mütter vom Staat erhalten. Diese Leistungen beruhen auf dem Schutz von werdenden Müttern und jungen Familien. Dazu gehören unter anderem Arbeitsverbote, Gesetze für den Kündigungsschutz oder auch Versicherungen.
In Deutschland wird der Mutterschutz unter anderem durch Mutterschutzgesetz sowie über die Mutterschutzrichtlinien geregelt. So geben diese beispielsweise für Arbeitgeber vor, dass Schwanger vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden können. Nimmt die Frau zusätzlich noch die so genannte Elternzeit, verlängert sich der Schutz vor Kündigung bis zum Ablauf der Elternzeit.
Auch Mehrarbeit, also Arbeit, die länger als achteinhalb Stunden andauert, oder Nachtschichten sind durch das Mutterschutzgesetz nicht mehr für werdende Mütter möglich. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin dürfen Schwangere nicht mehr arbeiten. Auch nach der Entbindung sollen sie sich schonen und sind demnach acht Wochen von der Arbeit fernzuhalten, bei Mehrlings-oder Frühgeburten kann sich dies auch auf 12 Wochen ausdehnen.
Von diesem Gesetz können Frauen mit unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen Gebrauch machen. Dazu gehören unter anderem Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Beamtinnen und Heimarbeiterinnen. Allerdings kommt es auch immer wieder dazu, dass Mütter das Gesetz umgehen. Dies trifft vor allem bei Schwarzarbeit zu und in solchen Situationen, in denen große Abhängigkeitsverhältnisse der Mutter bestehen.
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